Informationen für Ärzte
Zielgruppe:
„Leistungen der interdisziplinären Frühförderung werden dann notwendig, wenn ein noch nicht eingeschultes Kind neben Heilmitteln (Physio, Ergo, Logo) im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes noch heilpädagogische Leistungen benötigt.“
Dr. Leonhard Hansen, Leiter KV Nordrhein, 2006.
Definition Komplexleistung:
Interdisziplinäre Frühförderung ist immer die Kombination aus mindestens einem Heilmittel und Heilpädagogik; sie fällt nicht in das Heilmittelbudget des zuweisenden Arztes. Aber: Neben dieser Komplexleistung (interdisziplinäre Frühförderung) darf kein weiteres Heilmittel verordnet werden. - Eine weitere Diagnostik in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) ist bei Bedarf möglich.
Zielsetzung der Komplexleistung:
Ziel ist die Leistungserbringung aus einer Hand in ambulanter, ggf. mobiler Form auf Basis eines interdisziplinär (im IFF) abgestimmten Förder- und Behandlungsplans.
Verfahren:
- Verordnung eines niedergelassenen Kinderarztes über "Eingangsdiagnostik interdisziplinäre Frühförderung" (Muster 16) unter Angabe der Diagnose und des Heilmittelbedarfs sowie des Erfordernisses einer heilpädagogischen Förderung.
- Eingangsdiagnostik in der IFF
Ergebnis: Förder- und Behandlungsplan, der dem Sozialamt zur Genehmigung vorzulegen ist (Kostenübernahmeentscheidung)
oder
Feststellung, dass keine Komplexleistung erforderlich ist, da eine Heilmittelverordnung oder eine alleinige heilpädagogische Förderung ausreichend ist.
Informationen:
Den Förder- und Behandlungsplan sowie den Abschlussbericht und ggf. Zwischenberichte erhält auch der zuweisende Kinderarzt.


