Der Weg in die IFF
Den Weg in die Interdisziplinäre Frühförderstelle (IFF) eröffnet der niedergelassene Kinderarzt. Stellt er bei einer Untersuchung fest, dass das Kind
- nicht altersgemäß entwickelt ist,
- von einer Behinderung bedroht ist,
- aufgrund einer oder mehrerer Erkrankungen einer heilpädagogischen Förderung und einer medizinisch-
therapeutischen Behandlung bedarf,
überweist er das Kind für die Durchführung einer Eingangsdiagnostik in die Interdisziplinäre Frühförderstelle (IFF).
Die Eingangsdiagnostik beginnt mit einem ausführlichen Gespräch mit der Kinderärztin und der Leiterin der IFF. Das Kind wird an diesem Termin auch körperlich untersucht. Abschließend wird festgelegt, welche weiteren Fachkolleginnen das Kind untersuchen sollen, und die Termine werden vereinbart.
Das Kind wird also von verschiedenen ( 3 bis 5) Fachleuten untersucht.
Die Ergebnisse aller Untersuchungen werden im Team erörtert und abschließend bewertet. Wenn sowohl eine heilpädagogische Förderung als auch eine medizinisch-therapeutische Behandlung erforderlich sind, hat das Kind Anspruch auf eine Komplexleistung in der Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF). Dann wird ein Förder- und Behandlungsplan (FuB) für das Kind erstellt.
Das Ergebnis der Eingangsdiagnostik und ggf. der Förder- und Behandlungsplan wird den Eltern in einem Gespräch ausführlich erläutert.
Sofern die Eltern mit dem Förder- und Behandlungsplan einverstanden sind, wird er zur Genehmigung an das städtische Sozialamt weitergeleitet. Ist die Kostenübernahme geklärt, kann kurzfristig mit der interdisziplinären Frühförderung begonnen werden.
Ergibt die Eingangsdiagnostik hingegen, dass keine Komplexleistung erforderlich ist, werden Hinweise gegeben, wie das Kind auf andere Weise gefördert oder behandelt werden kann.


